Wie vom Bund gefordert hat Polybau im Namen der Trägerverbände die begleitenden Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Jugendliche im neuen Bildungsplan definiert. Diese sind im Anhang 2 der neu erlassenen Bildungspläne aufgelistet (EFZ ab Seite 51, EBA ab Seite 34). Für die Umsetzung in den Betrieben stehen Ihnen die nachstehenden Instrumente zur Verfügung. Diese Dokumente helfen bei der Umsetzung des Jugendarbeitsschutzes und stellen sicher, dass der Kanton die Bildungsbewilligung nicht entzieht.