Zu den Eckdaten
Für den Erhalt der Bundesbeiträge muss die Rechnung an den Teilnehmer ausgestellt sein.
Wenn die Rechnung dieses Kursangebotes durch den Arbeitgeber bezahlt wird, können dem Arbeitgeber Informationen zur Anwesenheit sowie zu erzielten Prüfungsergebnissen des Kursteilnehmers weitergegeben werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.