Das Qualifikationsverfahren (QV) ist der offizielle Abschluss der beruflichen Grundbildung. Es prüft, ob die Lernenden die erforderlichen Kompetenzen für den Beruf erworben haben. Es ersetzt seit 2004 die frühere «Lehrabschlussprüfung» (LAP).
Die gesamte Prüfung steht unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) und der kantonalen Ämter für Berufsbildung. Durchgeführt wird sie durch das Bildungszentrum Polybau und die interkantonale Lehrlingsprüfungskommission.
Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren (QV) erfolgt durch den Lehrbetrieb an die kantonalen Berufsbildungsämter.