In der Bildungsverordnung ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht festhält. Leistungen in der beruflichen Praxis und Rückmeldungen über die Leistungen in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen dienen als Bewertungsgrundlage. Gemäss der Bidlungsverordnung für die Berufe im Berufsfeld Gebäudehülle sind die Bildungsberichte kein Bestandteil der Erfahrungsnote. Aus diesem Grund müssen diese Polybau nicht mehr eingereicht werden. Sie dienen aber als Diskussionsbasis bei Ungereimtheiten zwischen den Vertragsparteien.