Gemäss Wegleitung zur Berufsprüfung zum Bauführer Gebäudehülle besteht nach Artikel 5.3 «Gleichwertigkeitsbeurteilung» die Möglichkeit von bestimmten Ausbildungsteilen (Modulen oder Teilen von Modulen) befreit zu werden, indem Qualifikationen anerkannt werden, die bereits im Rahmen anderer Ausbildungen erworben worden sind. Dazu wird eine Gleichwertigkeitsbeurteilung vorgenommen, bei der nachgewiesen werden muss, dass die bereits erfolgte Lernleistung den geforderten Lernzielen eines bestimmten Moduls entsprechen. Diese Nachweise werden wie folgt geprüft:

A)  Bestätigung über das erfolgreiche Bestehen gleichwertiger Module an anerkannten Bildungs­stätten

B)  Zulassung zur Modulabschlussprüfung ohne Besuch des Unterrichts

C)   Praxisnachweis bei langjähriger Berufserfahrung (sur Dossier gemäss diesem Validierungs­leit­faden)

Das eingereichte Dossier wird durch die QSK Polybau beurteilt. Dem Antragsteller wird schriftlich Rückmeldung erteilt, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht und ob allenfalls noch weitere Dokumente nachgereicht werden müssen.

Ihre Kontaktperson

Marco Walker

Sekretariat QSK Polybau

marco.walker@polybau.ch